Hier finden Sie umfassende Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Gesundheit besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung zu treffen. Unsere Artikel und Ressourcen sind sorgfältig zusammengestellt, um Ihnen als Patient eine verlässliche Quelle für Gesundheitsinformationen zu bieten. Stöbern Sie durch unsere Inhalte, um Antworten auf Ihre Fragen zu finden und sich gut informiert zu fühlen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, und wir sind hier, um Sie zu unterstützen.
Gut zu wissen
1Ihr erster Besuch bei uns
Bitte bringen Sie beim ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung, relevante medizinische Befunde und ihre Arztberichte mit.
Bringen Sie bitte für die Behandlung ein großes Handtuch mit und tragen Sie bequeme Kleidung (evtl. eine kurze Hose).
Bringen Sie bitte für die Behandlung ein großes Handtuch mit und tragen Sie bequeme Kleidung (evtl. eine kurze Hose).
2Hinweise für Privatpatienten
Als Privatpatient weisen wir Sie darauf hin, dass unsere Behandlungskosten sich nicht immer mit den Erstattungssätzen (Beihilfesätzen) Ihrer Privaten Krankenkasse decken.
Zu Therapiebeginn bekommen sie eine Honorarvereinbarung für Privatrezept erstellt.
Zu Therapiebeginn bekommen sie eine Honorarvereinbarung für Privatrezept erstellt.
3Hinweise für Kassenpatienten
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellung eines gesetzlichen Rezeptes begonnen werden!
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung.
Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung.
Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.